Nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses werden automatisch einige Funktionen der Mitarbeitenden-Chipkarte deaktiviert.
Eine Rücksendung ist nicht notwendig.
Eine Rücksendung ist nicht notwendig.
Sie kann anschließend weiterhin als Gäste-Karte, z.B. in der Mensa, verwendet werden. Der Rabatt für Mitarbeitende entfällt allerdings.
Falls die Chipkarte nicht benötigt wird oder abgegeben wurde, kann diese von der jeweiligen Person vernichtet werden.