Sind vom Campus Agreement die Zugriffe auf die Hochschulinfrastruktur von privaten Geräten der Beschäftigten abgedeckt?

Hier muss man unterscheiden: 
a) Nutzung der Server-Infrastruktur und b) Remote-Nutzung von Desktops.
  • a) ist für Beschäftigte und Studierende von beliebigen Geräten aus erlaubt, egal ob dienstlich, privat oder im Internetcafé.
  •  
  • b) ist von privaten Geräten aus nur für Hauptnutzer*innen eines eigenen dienstlichen PCs gestattet und auch nur für diesen PC! Andere dienstliche PCs dürfen remote nur von anderen dienstlichen PCs aus genutzt werden.
    [Und nein, man darf sich nicht mit seinem dienstlichen Hauptgerät verbinden und dann den Laborrechner remote bedienen.]