Was ist nach Microsoft Campus Agreement ein „dienstliches Leihgerät“, wie kann man das definieren?

Dienstliche Leihgeräte fallen unter den Begriff der "freigegebenen Geräte". 
Dabei umfasst die Bezeichnung "freigegebene Geräte"
  • Leihgeräte (also z.B. Laptops, die mal der eine, mal die andere für ein paar Tage nutzt, ohne Hauptnutzer*in zu werden) und 
  • gemeinsam genutzte Geräte ohne Hauptnutzer*in.