Was passiert mit Geräten auf denen bereits vor Abschluss des neuen Campus Agreements Office Professional Plus installiert wurde?

Office Professional Plus (OPP) auf Zweit- und Drittgeräten einer Nutzerin bzw. eines Nutzers sowie auf freigegeben Geräten (das sind u.a. Leihgeräte und gemeinsam genutzte Geräte ohne Hauptnutzer*in) muss deinstalliert werden.

Sollen weitere Geräte einer/s Beschäftigten mit Office ausgestattet werden, so muss auf Office 365 zurückgegriffen werden. Wenn Sie nicht über Administratorenrechte auf dem Gerät verfügen, wenden Sie sich zur Installation an Ihren EDV-Betreuer. Um die installierten Office 365-Anwendungen nutzen zu können, benötigen die Beschäftigten einen speziellen Nutzernamen mit Passwort, den Sie im Rahmen der Aktivierung ihrer Lizenz über das Serviceportal erhalten.